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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung ist freiwillig. Sie beschreibt, was geprüft wurde, was dabei herauskam und was ausdrücklich nicht geprüft ist.

Warum freiwillig

Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Unternehmen im elektronischen Geschäftsverkehr. Diese Seite ist privat und nicht kommerziell und fällt unter keines von beidem. Sobald sie Geld einbringt, ändert sich das.

Der angestrebte Standard ist trotzdem WCAG 2.2 Stufe AA. Erreicht ist er nach eigener Prüfung in den unten aufgeführten Punkten, nicht nachgewiesen in den Punkten darunter.

Was geprüft wurde

Prüflauf vom 7. November 2026 mit eigenen Skripten gegen Quelltext und Stylesheets und mit automatischen Browsertests (Playwright). Beides liegt dem Projekt bei und lässt sich jederzeit erneut ausführen.

Ergebnisse im Überblick
GeprüftErgebnis
Farbkontraste22 Paare, helle und dunkle Fassung, keine Unterschreitung
Schwächster Textwert5,21:1 bei 4,5:1 Anforderung
Schwächster Grafikwert3,52:1 bei 3:1 Anforderung
Überschriften, IDs, Sprungzielekeine Beanstandung auf fünf Seiten
Formularfelder15 Antwortfelder, alle mit zugehöriger Beschriftung
Tastatur79 fokussierbare Elemente auf der Startseite, alle mit sichtbarem Fokusrahmen
Zielgrößen unter 24 pxkeine außerhalb von Fließtext
Fragebogen243 von 243 Antwortkombinationen liefern ein Ergebnis
Fassung ohne JavaScriptalle Texte, Tabellen und Notrufnummern bleiben lesbar
Reduzierte Bewegungalles steht sofort in Endstellung
Externe Links25, alle mit rel="noopener"

Drei Befunde aus dem Durchlauf

Die Angstskala beginnt bei 1

Die Balken im Abschnitt „Wie viel Angst dabei?“ bilden Mittelwerte auf einer Skala von 1 bis 7 ab. Ein Balken ab 0 hätte dem Wert 1, also „überhaupt keine Angst“, optisch ein Siebtel Angst gegeben und alle Abstände gestaucht. Die Balken dieser Gruppe rechnen deshalb mit dem Nullpunkt 1 und dem Maximum 7.

Links im Fließtext bleiben unter 24 Pixeln

Auf der Startseite sind es 20, vor allem die Quellenverweise. Sie stehen innerhalb eines Satzes, und für diesen Fall nennt das Erfolgskriterium 2.5.8 ausdrücklich eine Ausnahme. Alle anderen Ziele erreichen das Mindestmaß: Schaltflächen, Notrufnummern, Kopf- und Fußzeile. Bei den Antworten im Selbstcheck ist die ganze Beschriftung anklickbar, mindestens 48 Pixel hoch.

Die leeren Balkenschienen erreichen 3:1 nicht

Hinter jedem Balken liegt eine Schiene, die die volle Achsenlänge zeigt. Sie erreicht gegenüber dem Papier 1,3:1 in der hellen und 1,4:1 in der dunklen Fassung und erfüllt das Kriterium 1.4.11 für nicht-textliche Kontraste damit nicht. Das ist eine bewusste Entscheidung, weil die Schiene für sich keine Information trägt. Der Wert steht in jeder Zeile als Zahl daneben, und der gefüllte Balken erreicht 5,62:1 gegenüber der Schiene und 7,33:1 gegenüber dem Papier.

Wie die Seite gebaut ist

  • Ein Sprunglink führt an der Kopfzeile vorbei zum Text.
  • Bewegung gibt es nur einmal und ruhig: Balken wachsen, wenn ihre Tafel ins Bild kommt, einzelne Abschnitte blenden ein, Antworten der häufigen Fragen klappen weich auf. Der Hilfeteil bewegt sich nie. Ist im System „Bewegung reduzieren“ eingestellt, steht alles sofort still.
  • Die Zahlen stehen in echten Tabellen mit Beschriftung und Spaltenbezug. Die Balken sind eine Lesehilfe daneben.
  • Das Inhaltsmenü öffnet sich auch ohne JavaScript. Escape schließt es und gibt den Fokus an den Auslöser zurück.
  • Die Auswertung des Fragebogens liegt in einem Bereich mit aria-live und erhält beim Erscheinen den Fokus.
  • Ohne JavaScript stehen alle fünf Fragen untereinander, die Balken entfallen, und die Schaltfläche zum Drucken der Hilfekarte erscheint gar nicht erst. Die Zahlen bleiben vollständig lesbar.
  • Die Seite kennt eine helle und eine dunkle Fassung und folgt darin der Systemeinstellung.

Was nicht geprüft ist

Die folgenden Punkte sind weder geprüft noch behauptet:

  • Test mit Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver, TalkBack)
  • Test mit Spracheingabe oder Schaltersteuerung
  • Zoom auf 400 Prozent und Textabstände nach Kriterium 1.4.12
  • Test mit Menschen mit Behinderungen
  • Externes Audit
  • Verhalten bei erzwungenen Farbmodi des Betriebssystems

Probleme melden

Wenn Ihnen eine Barriere auffällt, schreiben Sie mir. Eine kurze Beschreibung reicht: welche Seite, welches Element, welches Hilfsmittel.

E-Mail: hello@psychische-gewalt-beziehung.de

Ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG gibt es nur gegenüber öffentlichen Stellen. Für diese private Seite steht es deshalb nicht offen.

Erstellt am 29. August 2026, zuletzt geprüft am 7. November 2026, auf Grundlage einer Selbstbewertung. Nächste Prüfung spätestens im November 2027.

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